Bestimmte Zahlungen aus 2025 müssen elektronisch gemeldet werden.
🔹 Betroffen sind Zahlungen an natürliche Personen außerhalb eines Dienstverhältnisses
(z. B. Aufsichtsrät:innen, Stiftungsvorstände, selbständige Vortragende)
🔹 Auch bestimmte Auslandszahlungen für in Österreich ausgeübte Leistungen sind meldepflichtig
📍 Meldung über ELDA oder Statistik Austria
❌ nicht über FinanzOnline
💡 Teilweise gelten Betragsgrenzen – diese sollen künftig erhöht werden
⚠️ Bei Nichtmeldung drohen Strafen bis zu 20.000 €