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Aktuelles aus der Kanzlei

Allgemein

25. Juli 2023

Aktuelle und detaillierte Daten aus der Buchhaltung sind für eine erfolgreiche Unternehmenssteuerung und zur Optimierung in Sachen Sozialversicherung und Steuern unbedingt notwendig: Die L2-Gruppe stellt jedem Klienten kostenlos eine unbeschränkte Anzahl an Benutzerzugängen zum neuen Kanzlei-eigenen Online-Portal – „igotbills“ und den Smartphone-Apps – „igotbills“ zur Verfügung.

Aktuelles

4. Oktober 2023

In der letzten KI (09/23) haben wir umfassend über die steuerlichen Erleichterungen für von der Hochwasserkatastrophe Betroffene berichtet. In ähnlicher Weise hat auch die ÖGK unbürokratische Soforthilfe für betroffene Unternehmen veröffentlicht. Ziel dabei ist es, jenen, die durch die Katastrophe in Not geraten sind bzw. massive wirtschaftliche Schäden erlitten haben, maßgeschneiderte Lösungen ohne „Wenn und Aber“ anzubieten.

Aktuelles

4. Oktober 2023

Durch die jüngst von der Europäischen Zentralbank im Kampf gegen die Inflation beschlossene, erneute Erhöhung des Leitzinssatzes um 0,25 Prozentpunkte ergeben sich Anpassungen beim Basiszinssatz (nunmehr 3,88 %), welcher wiederum als mehrfacher Referenzzinssatz dient. Die entsprechenden Jahreszinssätze sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Sofern die genannten Zinsen einen Betrag von 50 € nicht erreichen, werden sie nicht festgesetzt.

Aktuelles

4. Oktober 2023

Im Zuge einer einvernehmlichen Ehescheidung hatten zwei Eheleute eine Vereinbarung über die Unterhaltspflichten und die Aufteilung des Vermögens getroffen. Eine gemeinsam als Wertanlage gekaufte Immobilie sollte in das Alleineigentum der Frau übergehen, wobei die Frau eine monatliche Leibrente zu zahlen hatte. Wird eine Liegenschaft mittels Rente übertragen, die als angemessen gilt, liegt eine steuerlich beachtliche Gegenleistungsrente vor. Wird hingegen eine Rente gezahlt, die nicht als angemessene Gegenleistung qualifiziert werden kann, muss von einer freiwilligen Zuwendung bzw. einer Unterhaltsrente ausgegangen werden, welche steuerlich nicht relevant ist. Üblicherweise sind Aufteilungen im Scheidungsvergleich als unentgeltlich einzustufen, da Zahlungen ausschließlich oder überwiegend mit der früheren familiären Beziehung bzw. deren vermögensrechtlichen Abwicklung in Zusammenhang stehen.

Aktuelles

4. Oktober 2023

Ende Juli 2023 ist die WiEReG-Novelle veröffentlicht worden, welche bedeutsame Neuerungen und Änderungen i.Z.m. dem Wirtschaftliche Eigentümer:innen Registergesetz mit sich bringt. Durch die Novelle soll die Wirksamkeit des Registers gestärkt werden und auch Empfehlungen aus der Nationalen Risikoanalyse 2021 umgesetzt werden. Ausgewählte Aspekte werden nachfolgend überblickmäßig dargestellt.

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4. Oktober 2023

Seit 25. September 2023 kann österreichweit der Reparaturbonus wieder in Anspruch genommen werden – wenngleich mit ein paar Änderungen zur Erstversion der Förderung (siehe dazu KI 08/22). Nunmehr sind verstärkte Sicherheitsvorkehrungen getroffen worden, nachdem es in der Vergangenheit mitunter zu Betrugsfällen gekommen ist. Die größte Änderung besteht folglich darin, dass die Förderung nun direkt an die Kundinnen und Kunden ausbezahlt wird, anstelle über die Reparaturbetriebe abgewickelt zu werden.

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4. Oktober 2023

Im Herbst 2022 ist die Abschaffung der kalten Progression beschlossen worden (siehe auch KI 10/22), um der schleichenden Steuererhöhung durch höhere Steuerklassen bei Lohnerhöhungen entgegenzutreten. Die Maßnahmen gegen die kalte Progression teilen sich dabei in zwei Bereiche. Erstens werden die Einkommensteuertarife um 2/3 der Inflationsrate jährlich automatisch angepasst. Zweitens hat die Abgeltung des verbleibenden Drittels mittels Minister:innenratsbeschlusses zu erfolgen. Für das Jahr 2024 wurde basierend auf den durchschnittlichen Inflationsraten der Monate Juli 2022 bis Juni 2023 eine auszugleichende Inflation von 9,90 % errechnet. Die Maßnahmen zur Abgeltung des verbleibenden Drittels durch Minister:innenratsbeschluss wurden unlängst in einem Minister:innenratsvortrag präsentiert und am 27. September 2023 im Minister:innenrat beschlossen. Sie sind nachfolgend überblicksmäßig dargestellt.

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6. September 2023

Wie jedes Jahr gilt es grundsätzlich, folgende Fristen zum 30. September 2023 bzw. ab 1. Oktober 2023 zu beachten:

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6. September 2023

Am 30. September 2023 endet die Frist für österreichische Unternehmer:innen, die Vorsteuern des Jahres 2022 in den EU-Mitgliedstaaten zurückholen wollen. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Fallfrist – Anträge, die nicht oder nicht vollständig bis zum Ende der Frist eingelangt sind, werden abgelehnt. Die Anträge sind dabei elektronisch über FinanzOnline einzureichen. Die österreichische Finanzverwaltung prüft den Antrag auf Vollständigkeit und Zulässigkeit und leitet diesen an den zuständigen Mitgliedstaat weiter. Eine Vorlage der Originalbelege (bzw. Kopien davon) ist im elektronischen Verfahren nicht vorgesehen, außer das erstattende Land fordert dies gesondert an. Die einzelnen EU-Mitgliedstaaten können ab einem Rechnungsbetrag von 1.000 € (bei Kraftstoffrechnungen ab 250 €) die Vorlage von Rechnungskopien verlangen.

Aktuelles

6. September 2023

Während der herausfordernden Corona-Zeit war die Frist für die Offenlegung von Jahresabschlüssen von 9 auf 12 Monate verlängert worden. Diese Übergangsbestimmung ist ausgelaufen, sodass die Offenlegung wieder binnen 9 Monaten nach dem Bilanzstichtag zu erfolgen hat. Für die große Masse der Kapitalgesellschaften, bei denen der Bilanzstichtag der 31.12. ist, muss daher die Offenlegung bis zum 30.9.2023 erfolgen.

Aktuelles

6. September 2023

Anlässlich der jüngsten Katastrophenschäden durch Hochwasser und Erdrutsche hat das BMF in einer Information (GZ 2023-0.599.910 vom 21. August 2023) steuerliche Maßnahmen aufgelistet, die Betroffenen und Helfenden (steuerliche) Erleichterungen verschaffen sollen. Sie werden nachfolgend überblicksmäßig dargestellt.

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Weil die Zahl Zwei unser Ding ist, sind wir Anlaufstelle für zweierlei. Familienunternehmen im KMU Bereich kennen wir durch unsere provinziellen Wurzeln; Internationale Klienten mit länderübergreifenden Sachverhalten durch unsere Ausbildung und den Standort im urbanen Umfeld.

Nicht nur Lukas & Lukas sind die perfekte Kombi, sondern auch das, was unser Team ausmacht. Ganz nach unserer Lieblingszahl, wurde L2 auf zwei Generationen Erfahrung gegründet.

Als generell junges Team gehen wir aber auch mit der Zeit der Digitalisierung. Traditionelles Know-How und innovativer Weitblick – hoch zwei.