Ab dem Jahr 2026 wird die Meldepflicht erweitert:
Künftig müssen auch bestimmte Leistungen im Zusammenhang mit Lizenzgebühren gemeldet werden.
Dazu zählen unter anderem Vergütungen für:
✔️ Urheberrechte
✔️ Patente & Marken
✔️ Muster & Modelle
✔️ wissenschaftliches oder kaufmännisches Know-how
✔️ die Nutzung gewerblicher oder wissenschaftlicher Ausrüstung
📌 Wichtig:
Für Lizenzgebühren gibt es keine Betragsgrenze, ab der die Meldung entfällt.
➡️ Leistungen aus 2026 müssen erstmals bis Ende Februar 2027 elektronisch gemeldet werden.