Für den schnellen Wiederaufbau und zur Unterstützung von betroffenen Unternehmen stehen ab sofort verschiedene Hilfen zur Verfügung:
Kurzarbeit
Unternehmen, die durch Hochwasser ihre Tätigkeit vorübergehend einstellen mussten, können ihre Mitarbeiter:innen zur Kurzarbeit anmelden – ohne Sozialpartner:innenvereinbarung!
Es reicht eine Betriebsvereinbarung, und der Antrag kann sogar rückwirkend für bis zu drei Wochen gestellt werden.
Was Du dabei beachten musst: Setze Dich rechtzeitig mit Deiner regionalen AMS-Geschäftsstelle in Verbindung.
Sonderkredite & Garantien
Um geschädigten Unternehmen schnell Liquidität bereitzustellen, gibt es zinslose ERP-Kredite für Ersatzinvestitionen. Die Kreditvergabe erfolgt über ERP-Treuhandbanken oder die OeHT (speziell für Tourismus und Freizeitwirtschaft).
Betroffene Unternehmen können zudem um staatlich besicherte Garantien bis zu 10 Mio. € (im Tourismus bis zu 5 Mio. €) ansuchen – im Einzelfall mit Sonderkonditionen und bis zu 80 % Besicherung.
Die Abwicklung der Garantien, für welche weder Haftungs- noch Bearbeitungsentgelt anfallen, erfolgt über aws bzw. OeHT.