Der neue Kollektivvertrag bringt einige spannende Änderungen mit sich – vor allem mehr Flexibilität und planbare Freizeit für Arbeitnehmer:innen und faire Bedingungen für die Branche.
Hier ist ein Überblick für Dich über die wichtigsten Neuerungen:
Erweiterte Durchrechnung der Arbeitszeit
Teilzeitbeschäftigte profitieren ab sofort von denselben Durchrechnungsregeln wie Vollzeitbeschäftigte. Für befristete Arbeitsverhältnisse (z. B. Saisonkräfte) ist eine Durchrechnung bis zu 9 Monate möglich.
Mehr planbare Freizeit
Es gibt nun eine Regelung, dass im Jahr mindestens 12 Sonntage (zusammenhängend mit einem Samstag oder Montag) frei sein müssen – eine wichtige Verbesserung für die Work-Life-Balance!
Beschäftigung von Teilzeitkräften
Auch Teilzeitbeschäftigte können durch eine neue Regelung mehr Arbeitszeit ansammeln. Dadurch fällt der 50 % Überstundenzuschlag nur an, wenn der Ausgleich innerhalb eines festgelegten Zeitraums nicht möglich ist.
Nachtarbeitszuschlag
Für Arbeitszeiten zwischen 0 und 6 Uhr gibt es weiterhin einen Zuschlag – neu ist hier eine Staffelung für Arbeitsbeginn ab 5 Uhr.
Lehrlinge und Jugendliche
Die Beschäftigung von Lehrlingen wird durch flexiblere Regelungen für Sonntagsarbeit und durch eine erweiterte Durchrechnungsregelung der Arbeitszeit unterstützt.
Insgesamt sollen diese Änderungen zu mehr Flexibilität, fairen Bedingungen und einer besseren Work-Life-Balance beitragen.