Neuer Kollektivvertrag für Hotellerie und Gastronomie ab 1. November 2024

Der neue Kollektivvertrag bringt einige spannende Änderungen mit sich – vor allem mehr Flexibilität und planbare Freizeit für Arbeitnehmer:innen und faire Bedingungen für die Branche.

Hier ist ein Überblick für Dich über die wichtigsten Neuerungen:

Erweiterte Durchrechnung der Arbeitszeit

Teilzeitbeschäftigte profitieren ab sofort von denselben Durchrechnungsregeln wie Vollzeitbeschäftigte. Für befristete Arbeitsverhältnisse (z. B. Saisonkräfte) ist eine Durchrechnung bis zu 9 Monate möglich.

Mehr planbare Freizeit

Es gibt nun eine Regelung, dass im Jahr mindestens 12 Sonntage (zusammenhängend mit einem Samstag oder Montag) frei sein müssen – eine wichtige Verbesserung für die Work-Life-Balance!

Beschäftigung von Teilzeitkräften

Auch Teilzeitbeschäftigte können durch eine neue Regelung mehr Arbeitszeit ansammeln. Dadurch fällt der 50 % Überstundenzuschlag nur an, wenn der Ausgleich innerhalb eines festgelegten Zeitraums nicht möglich ist.

Nachtarbeitszuschlag

Für Arbeitszeiten zwischen 0 und 6 Uhr gibt es weiterhin einen Zuschlag – neu ist hier eine Staffelung für Arbeitsbeginn ab 5 Uhr.

Lehrlinge und Jugendliche

Die Beschäftigung von Lehrlingen wird durch flexiblere Regelungen für Sonntagsarbeit und durch eine erweiterte Durchrechnungsregelung der Arbeitszeit unterstützt.

Insgesamt sollen diese Änderungen zu mehr Flexibilität, fairen Bedingungen und einer besseren Work-Life-Balance beitragen.

Mehr Davon

Das Könnte Sie auch
interessieren

Aktuelles

16. März 2026

Eine Steuerpflichtige wollte die Abbruchkosten ihres ehemaligen Elternhauses als außergewöhnliche Belastung geltend machen.

Aktuelles

12. März 2026

Ab 1.1.2026 müssen Arbeitgeber am Jahreslohnzettel (L 16) mehr Informationen ausweisen. Die neuen Vorgaben gelten für Lohnzahlungszeiträume ab 2026.

Aktuelles

11. Februar 2026

Bestimmte Zahlungen aus 2025 müssen elektronisch gemeldet werden.

Aktuelles

26. Januar 2026

Ab 1. Jänner 2026 tritt eine der größten Reformen der Immobilienbesteuerung in Kraft: Die zwingend unechte Umsatzsteuerbefreiung für die Wohnraumvermietung von besonders repräsentativen Wohnungen.

Aktuelles

8. Dezember 2025

Die „neue“ Mitarbeiter:innenprämie 2025 ermöglicht steuerfreie Zulagen & Boni bis zu 1.000 € pro Mitarbeiter:in – aber nur unter klaren Voraussetzungen. Das BMF hat nun konkretisiert, wann eine sachliche, betriebsbezogene Differenzierung vorliegt und wann nicht.

Aktuelles

4. Dezember 2025

Die Regierung hat Ende November neue Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuer- und Abgabenbetrug vorgestellt. Ziel ist mehr Steuergerechtigkeit und eine nachhaltige Sicherung der Staatseinnahmen. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

Aktuelles

2. Oktober 2025

👉 Fiktive Anschaffungskosten nach § 16 Abs 1 Z 8 lit c EStG können nicht nur für das gesamte Gebäude, sondern auch für einzelne Gebäudeteile angesetzt werden.

Aktuelles

19. September 2025

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat klargestellt: Damit die Vermietung eines Grundstücks durch eine Gemeinde (z. B. Sport- oder Freizeitflächen) umsatzsteuerpflichtig sein kann, muss ein zivilrechtlicher Bestandvertrag vorliegen.

Aktuelles

28. August 2025

Mit Erkenntnis vom 26.9.2024 (Ro 2023/15/0001) entschied der VwGH:

Aktuelles

27. August 2025

Mit Erkenntnis vom 26.11.2024 (Ro 2023/15/0011) bringt der VwGH Klarheit:

Aktuelles

22. August 2025

Damit alles steuerlich korrekt läuft, müssen bestimmte Belege im Original beim Lohnkonto bleiben:

Aktuelles

21. August 2025

Der VwGH hat entschieden: Mitarbeiter:innenrabatte dürfen auch an ehemalige Arbeitnehmer:innen in Pension steuerfrei gewährt werden – kein Ausschluss nur wegen Ruhestand! 💸✨