- Verrechnungsverbot für Vorgruppenverluste: Verluste aus früheren Zeiten (z. B. durch Teilwertabschreibungen oder Veräußungsverluste) können nicht mehr verrechnet werden, wenn sie mit Beteiligungen zusammenhängen, die bereits Teil einer anderen Gruppe waren. Ziel: Keine doppelte Verlustverwertung!
- Verzicht auf Verlustzurechnung ausländischer Gruppenmitglieder: Ab 2024 können Verluste von nicht unbeschränkt steuerpflichtigen ausländischen Gruppenmitgliedern optional nicht mehr dem Gruppenergebnis zugerechnet werden.
- Gruppenantrag über FinanzOnline: Gruppenanträge können jetzt elektronisch über FinanzOnline eingereicht werden – einfacher und schneller! Allerdings gelten für den Antrag weiterhin spezifische Anforderungen.
Diese Änderungen betreffen alle Gruppenanträge ab dem 3. Mai 2024!