Homeoffice: Ergonomisches Mobiliar nur mit 26 Tagen absetzbar!

Seit der Pandemie hat das Homeoffice in vielen Branchen Einzug gehalten – und damit auch neue steuerliche Möglichkeiten eröffnet.

Wenn du dir einen ergonomischen Arbeitsplatz zu Hause eingerichtet hast (z. B. Schreibtisch, Drehstuhl oder Beleuchtung), kannst du bis zu 300 € pro Jahr als Werbungskosten steuerlich absetzen – aber nur, wenn du mindestens 26 Tage im Jahr im Homeoffice arbeitest.

Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzgerichts (Jänner 2025) zeigt:

Auch Restbeträge aus früheren Jahren (z. B. wenn du mehr ausgegeben hast als 300 €) kannst du nur dann im Folgejahr absetzen, wenn du auch dort wieder auf 26 Homeoffice-Tage kommst.

In dem konkreten Fall konnte eine Steuerpflichtige 2022 keine weiteren Kosten geltend machen – obwohl sie die Möbel in früheren Jahren korrekt angesetzt hatte. Warum? Weil sie 2022 nur 3 Tage im Homeoffice war.

Fazit: Ohne die 26-Tage-Regel kein Steuervorteil!

Du solltest also genau dokumentieren, wie oft du im Homeoffice arbeitest – denn das Finanzamt prüft genau.

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