👉 Fiktive Anschaffungskosten nach § 16 Abs 1 Z 8 lit c EStG können nicht nur für das gesamte Gebäude, sondern auch für einzelne Gebäudeteile angesetzt werden.
Besonders wichtig für Fälle mit gemischter Nutzung oder zeitversetzter Vermietung.
Ein Schritt zu mehr Flexibilität in der steuerlichen Bewertung von Immobilien!