In Österreich sind Belege aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen bis zu 365 € pro Jahr und Arbeitnehmer steuerfrei. Aber Achtung: Wenn der geldwerte Vorteil über den Freibetrag hinausgeht, wird er steuerpflichtig! In einem aktuellen Fall hat das BFG entschieden, dass bei Betriebsveranstaltungen, die im überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers stattfinden, die allgemeinen Veranstaltungskosten nicht als geldwerter Vorteil für die Arbeitnehmer zählen. Ein wichtiges Urteil, das den Anreiz zur Teilnahme an solchen Events nicht mindern soll!