Vorsteuervergütung für Drittlandsunternehmer:innen

Mit 30.6.2023 endet die Frist für die Rückvergütung von in Drittländern (z.B. Schweiz, Türkei, Großbritannien) entrichteten Vorsteuerbeträgen. Österreichische Unternehmen, die davon betroffen sind, sollten daher rechtzeitig einen entsprechenden Antrag stellen.

Haftet die Rechtsanwältin bzw. der Rechtsanwalt für eine falsch errechnete Immobilienertragsteuer?

Im Jahr 2012 hat die Gesetzgeberin die Besteuerung von privaten Grundstücken grundlegend geändert. Zuvor war grundsätzlich eine steuerfreie Veräußerung nach Ablauf der sog. Spekulationsfrist von 10 Jahren für unbebaute und von 15 Jahren für bebaute Grundstücke möglich. Das damals neue Gesetz sah vor, dass für Grundstücksanschaffungen vor dem 31.3.2002, bei denen zum 31.3.2012 die Spekulationsfrist bereits abgelaufen ist, eine pauschale Besteuerung zur Anwendung gelangt.

Investitionsfreibetrag – Öko-IFB-Verordnung final veröffentlicht

Der modernisierte Investitionsfreibetrag (IFB – siehe dazu auch KI 04/23) sieht einen erhöhten IFB i.H.v. 15 % für die Anschaffung bzw. Herstellung von klimafreundlichen Wirtschaftsgütern des abnutzbaren Anlagevermögens vor – nämlich dann, wenn die Investition aus dem Bereich Ökologisierung stammt. Ende Mai 2023 ist schließlich die Finalfassung der Öko-IFB-Verordnung veröffentlicht worden, welche Details zu jenen ökologischen Wirtschaftsgütern enthält, für die der höhere IFB in Anspruch genommen werden kann. Zeitlich betrachtet bezieht sich die Verordnung auf Anschaffungen bzw. Herstellungen, die nach dem 31.12.2022 erfolgen.

Maßnahmenpaket gegen die Teuerung beschlossen

Die Bundesregierung hat Anfang Mai 2023 weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Inflation angekündigt. Die Maßnahmen sollen in die entscheidenden Bereiche Energie und Lebensmittel eingreifen, um eine Preissenkung herbeizuführen. Konkret sollen dabei soziale Härtefälle abgefedert werden und der Wettbewerb gestärkt werden, sodass es zu einer Inflationsdämpfung ohne zu starke Markteingriffe kommt. Die Maßnahmen sind nachfolgend überblicksmäßig dargestellt.

Traum-Ferialjob gefunden? Steuer, Sozialversicherung und Familienbeihilfe sollten nicht unterschätzt werden

Die „Rückkehr zur Normalität“ nach COVID-19 und die generell hohe Nachfrage nach Arbeitskräften bieten auch für Ferialjobs attraktive Rahmenbedingungen. Gerade in den Sommermonaten haben Ferialjobs Hochsaison und bedienen nicht nur den Ansporn nach einem monetären Zuverdienst, sondern auch das Sammeln von Praxiserfahrung. Damit (im Nachhinein) keine unangenehmen Konsequenzen eintreten, sollten auch die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte sowie etwaige Auswirkungen auf die Familienbeihilfe berücksichtigt werden. Die nachfolgenden Ausführungen gelten selbstverständlich nicht nur für „Ferialjobs“, sondern auch für laufende Jobs oder bezahlte Praktika neben dem Studium.

Pkw-Diebstahl ist weder als außergewöhnliche Belastung noch als Werbungskosten absetzbar

Das BFG hatte sich (GZ RV/5101083/2016 vom 10. August 2022) mit einem nicht ganz alltäglichen Fall auseinanderzusetzen. Konkret wurde der private Pkw in der Nacht gestohlen, bevor eine dienstliche Fahrt hätte angetreten werden sollen, woraufhin der Restwert des gestohlenen Privat-Pkws sowie die Kosten für das Ersatzauto steuerlich in Abzug gebracht werden sollten (der Autodieb wurde strafrechtlich verurteilt und zu einer Schadenersatzleistung verpflichtet). Für die Geltendmachung als Werbungskosten wurde argumentiert, dass der Pkw Voraussetzung sei, um die berufliche (nichtselbständige) Tätigkeit als Betreuerin für Unternehmensgründer:innen innerhalb Österreichs ausüben zu können. Die steuerliche Kompensation durch eine außergewöhnliche Belastung wurde damit untermauert, dass auf einen Diebstahl der Charakter einer außergewöhnlichen Belastung zutreffe.

Laut VwGH führt der Verlust eines Schriftstücks durch die Post zu keinem Rechtsnachteil – allerdings nur bei entsprechender Sorgfalt

Im gegenständlichen Fall des VwGH (GZ Ra 2022/13/0035 vom 20.10.2022) wurden einem Unternehmen zwei Bescheide zugestellt. Gegen beide Bescheide wurde jeweils fristgerecht Beschwerde erhoben. Jedoch stellte sich im Rahmen der Ladung zur mündlichen Verhandlung über den einen Bescheid heraus, dass die Beschwerde über den anderen Bescheid niemals bei der Behörde eingelangt ist. Eine Sendungsnachverfolgung war aufgrund des verstrichenen Zeitraums nicht mehr möglich. Somit wurde vom Finanzamt angenommen, dass das Schriftstück am Postweg verloren gegangen ist und die Beschwerdefrist gegen diesen Bescheid ungenützt abgelaufen ist.

Umgründungen und Gruppenbesteuerung: Kein zeitlicher Unterschied zwischen Ablauf des Verschmelzungsstichtags und dem folgenden Tag

In aller Regel wird der Bilanzstichtag als Tag der Umgründung gewählt. Ursache dafür sind meist praktische Überlegungen, weil der ohnehin verpflichtend aufzustellende Jahresabschluss dann gleichzeitig als Umgründungsbilanz herangezogen werden kann und kein Zwischenabschluss erforderlich ist. In den meisten Fällen ist der Bilanzstichtag der 31.12. Diese oftmals zu beobachtende Konstellation kann bei steuerlichen Unternehmensgruppen und Umgründungen zwischen einem bereits der Gruppe zugehörigen Mitglied und einer noch nicht in die Gruppenbesteuerung einbezogenen Konzerngesellschaft eine Rolle spielen.

Energiekostenpauschale für Klein- und Kleinstunternehmen

Die Energiekostenpauschale soll dazu beitragen, dass Kleinst- und Kleinunternehmen die hohen Energiekosten bewältigen können. Es handelt sich dabei um eine Pauschalförderung zwischen 110 € und 2.475 €, welche sich in Abhängigkeit von der Branche und der Höhe des Jahresumsatzes (Mindestumsatz muss 10.000 € betragen, der Höchstjahresumsatz 400.000 €) berechnet.