- Für österreichische Unternehmen, die in Drittländern (z. B. Schweiz, Türkei) Vorsteuer gezahlt haben, endet die Rückerstattungsfrist am 30.6.2025.
- Ausländische Unternehmen außerhalb der EU haben ebenfalls nur bis 30.6.2025 Zeit, ihre Anträge auf Rückerstattung österreichischer Vorsteuern (für 2024) zu stellen.
- Achtung bei Großbritannien: Hier gelten Sonderfristen – der Antrag für den Zeitraum 1.7.2024 bis 30.6.2025 kann bis 31.12.2025 eingebracht werden.
Wichtig: Die Fristen sind nicht verlängerbar! Jetzt rechtzeitig handeln – wir unterstützen gerne bei der Antragstellung und klären, welche Unterlagen erforderlich sind.