Durch die jüngst von der Europäischen Zentralbank im Kampf gegen die Inflation beschlossene, erneute Erhöhung des Leitzinssatzes um 0,5 Prozentpunkte ergeben sich Anpassungen beim Basiszinssatz (nunmehr 2,88 %), welcher wiederum als mehrfacher Referenzzinssatz dient. Die entsprechenden Jahreszinssätze sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Sofern die genannten Zinsen einen Betrag von 50 € nicht erreichen, werden sie nicht festgesetzt.
Seit 22.3.2023:
Stundungszinsen von 4,38 % auf 4,88 %
Aussetzungszinsen von 4,38 % auf 4,88 %
Anspruchszinsen von 4,38 % auf 4,88 %
Beschwerdezinsen von 4,38 % auf 4,88 %
Umsatzsteuerzinsen von 4,38 % auf 4,88 %