Wer ein Grundstück im Familienkreis überträgt, sollte die steuerlichen Folgen genau kennen. Besonders bei gemischten Schenkungen – also wenn nur ein Teil des Verkehrswerts gezahlt wird – stellt sich die Frage: fällt Immobilienertragsteuer an oder nicht?
Wichtig zu wissen:
Bei unter 25 % Gegenleistung: unentgeltlich, keine ImmoESt
Bei über 75 %: entgeltlich, 30 % ImmoESt
Dazwischen? Oft als Schenkung behandelt – mit anderen Steuerregeln!
Tipp: Im Familienumfeld wird oft großzügiger beurteilt – aber Vorsicht, es zählt der echte wirtschaftliche Gehalt!
Wer hier genau Bescheid weiß, spart bares Geld – und unnötigen Ärger mit dem Finanzamt.