Das BFG stellt klar: Ohne klar erkennbare, ernsthafte Vermietungsabsicht gibt’s keinen Steuervorteil – auch wenn schon Kosten angefallen sind. Wer ewig saniert, ohne konkrete Schritte Richtung Vermietung zu setzen, verliert das steuerliche Abzugsrecht.
Fazit: Gute Planung und klare Doku sind das A und O für Immobilieninvestor:innen!