Wichtig für 2024: Meldepflicht für Zahlungen bis Ende Februar 2025!
Falls du Zahlungen an Personen außerhalb eines Dienstverhältnisses (z.B. an Aufsichtsräte, selbstständige Vortragende oder Versicherungsvertreter:innen) getätigt hast, dann vergiss nicht, diese bis spätestens 28. Februar elektronisch zu melden!
Ebenso gilt das für Zahlungen ins Ausland – hier gelten ebenfalls Fristen!
Warum?
Es geht darum, Zahlungen korrekt steuerlich zu erfassen. Wer das unterlässt, riskiert eine Geldstrafe bis zu 20.000 €!
Wo melden?
Die Meldung erfolgt über Statistik Austria oder elda.at (nicht über FinanzOnline).