Neue Regelung für Eigentümergemeinschaften: Das Finanzierungssplitting bietet mehr Flexibilität bei Sanierungsdarlehen, doch Zinsen und Spesen bleiben laut BMF weiterhin umsatzsteuerpflichtig.

Seit dem 1. Januar 2022 ermöglicht das Finanzierungssplitting nach § 20 Abs. 4 WEG 2002 eine flexiblere Gestaltung von Darlehen für Sanierungsmaßnahmen in Eigentümergemeinschaften. Durch einen neu eingeführten Sonderverteilungsschlüssel stellt sich die Frage, ob Zinsen und Spesen, die bei einer direkten Kostenübernahme durch einzelne Eigentümer anfallen, umsatzsteuerfrei weiterverrechnet werden können, da kein Gemeinschaftsdarlehen mehr existiert.

Um diese Frage zu klären, wurde eine Anfrage an das Bundesministerium für Finanzen (BMF) gestellt. Laut der aktuellen Antwort des BMF bleibt auch bei einer direkten Kostenübernahme der Gemeinschaftsdarlehenscharakter erhalten. Die Eigentümergemeinschaft wird weiterhin als Gesamtschuldnerin betrachtet, auch wenn einzelne Eigentümer ihre Beiträge direkt leisten. Daher unterliegen die weiterverrechneten Zinsen und Spesen nach Auffassung des BMF der Umsatzsteuerpflicht. Diese Auffassung stützt sich auf ein Urteil des VwGH vom 10. Februar 2016, in dem alle Kosten im Zusammenhang mit einer Sanierung als Teil der einheitlichen Leistung der Eigentümergemeinschaft angesehen werden.

Mehr Davon

Das Könnte Sie auch
interessieren

Aktuelles

16. März 2026

Eine Steuerpflichtige wollte die Abbruchkosten ihres ehemaligen Elternhauses als außergewöhnliche Belastung geltend machen.

Aktuelles

12. März 2026

Ab 1.1.2026 müssen Arbeitgeber am Jahreslohnzettel (L 16) mehr Informationen ausweisen. Die neuen Vorgaben gelten für Lohnzahlungszeiträume ab 2026.

Aktuelles

11. Februar 2026

Bestimmte Zahlungen aus 2025 müssen elektronisch gemeldet werden.

Aktuelles

26. Januar 2026

Ab 1. Jänner 2026 tritt eine der größten Reformen der Immobilienbesteuerung in Kraft: Die zwingend unechte Umsatzsteuerbefreiung für die Wohnraumvermietung von besonders repräsentativen Wohnungen.

Aktuelles

8. Dezember 2025

Die „neue“ Mitarbeiter:innenprämie 2025 ermöglicht steuerfreie Zulagen & Boni bis zu 1.000 € pro Mitarbeiter:in – aber nur unter klaren Voraussetzungen. Das BMF hat nun konkretisiert, wann eine sachliche, betriebsbezogene Differenzierung vorliegt und wann nicht.

Aktuelles

4. Dezember 2025

Die Regierung hat Ende November neue Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuer- und Abgabenbetrug vorgestellt. Ziel ist mehr Steuergerechtigkeit und eine nachhaltige Sicherung der Staatseinnahmen. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

Aktuelles

2. Oktober 2025

👉 Fiktive Anschaffungskosten nach § 16 Abs 1 Z 8 lit c EStG können nicht nur für das gesamte Gebäude, sondern auch für einzelne Gebäudeteile angesetzt werden.

Aktuelles

19. September 2025

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat klargestellt: Damit die Vermietung eines Grundstücks durch eine Gemeinde (z. B. Sport- oder Freizeitflächen) umsatzsteuerpflichtig sein kann, muss ein zivilrechtlicher Bestandvertrag vorliegen.

Aktuelles

28. August 2025

Mit Erkenntnis vom 26.9.2024 (Ro 2023/15/0001) entschied der VwGH:

Aktuelles

27. August 2025

Mit Erkenntnis vom 26.11.2024 (Ro 2023/15/0011) bringt der VwGH Klarheit:

Aktuelles

22. August 2025

Damit alles steuerlich korrekt läuft, müssen bestimmte Belege im Original beim Lohnkonto bleiben:

Aktuelles

21. August 2025

Der VwGH hat entschieden: Mitarbeiter:innenrabatte dürfen auch an ehemalige Arbeitnehmer:innen in Pension steuerfrei gewährt werden – kein Ausschluss nur wegen Ruhestand! 💸✨