Der Öko-Zuschlag von 15 %, der für die Jahre 2024 und 2025 befristet ist, kann als zusätzliche Betriebsausgabe für thermisch-energetische Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden in Anspruch genommen werden. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen unter anderem die Dämmung von Gebäuden, der Austausch von Fenstern, die Begrünung von Dächern und Fassaden sowie der Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch ein umweltfreundliches Heizsystem.