In Österreich gilt: Normalerweise führt der Leistungserbringer die Umsatzsteuer ans Finanzamt ab.
Aber: Bei gewissen Leistungen – wie Bauleistungen an Unternehmer – dreht sich der Spieß um!
Hier greift das Reverse-Charge-Verfahren (§ 19 UStG):
Der Leistungsempfänger (also dein Auftraggeber) schuldet die USt – nicht du.
Konkret heißt das für dich als Bauunternehmer oder Handwerker:
Du stellst eine Rechnung ohne Umsatzsteuer
Mit dem Hinweis: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers – § 19 UStG“
Beide UID-Nummern (deine & die deines Kunden) müssen drauf
Typische Fehler, die du vermeiden solltest:
Du weist Umsatzsteuer aus → du wirst steuerlich haftbar
Keine UID oder kein Hinweis auf Reverse Charge → Rechnung nicht korrekt
Dein Kunde darf keine Vorsteuer ziehen, wenn du’s falsch machst
Merke: Reverse Charge gilt nur, wenn dein Auftraggeber selbst Bauleistungen erbringt oder beauftragt wurde. Im Zweifel: Klären statt schätzen!