Unternehmen aufgepasst: Unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter steuerfrei bei der Kinderbetreuung!
Bis zu 2.000 € jährlich pro Kind können unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei gewährt werden.
Wichtig: Der Zuschuss muss korrekt nachgewiesen und dokumentiert werden (z. B. über Formular L35).
Was zählt dazu?
- Betreuungskosten inkl. Verpflegung & Ferienbetreuung
- Zuschuss an Einrichtungen, Betreuungspersonen oder per Gutschein
- Ab 2025: Neuer Ausweis auf dem Jahreslohnzettel
Tipp: So bieten Sie echten Mehrwert für Ihre Mitarbeitenden – und stärken Ihre Arbeitgebermarke.