Die neuen EU-„Omnibus“-Regelungen bringen spürbare Entlastung für Unternehmen:
- Weniger Berichtspflichten nach CSRD
- Neue Schwellenwerte: Berichtspflicht nur für große Unternehmen (ab 1.000 MA & > €50 Mio. Umsatz)
- Fristverlängerung: Berichtspflicht erst ab 2027
- Eingeschränkte Offenlegung nach EU-Taxonomie
- CSDDD-Anwendung verschoben auf 2028
Ziel: Bürokratie abbauen, ohne Nachhaltigkeit aus den Augen zu verlieren.