Wer Immobilien mit Vorbehaltsfruchtgenuss überträgt, sollte steuerliche Konsequenzen im Blick haben:
Eine nachträglich vereinbarte AfA-Miete wurde vom VwGH abgelehnt – mangels Fremdüblichkeit.
Unser Tipp:
Verträge von Anfang an sauber gestalten – besonders bei Fruchtgenussrechten!
Denn was später „nachgeschoben“ wird, bleibt oft steuerlich wirkungslos.