Erhöhung der Kategorie-Mietzinse

Mit 1. Juli 2023 ist es zu einer Erhöhung der Kategorie-Mietzinse (Kategoriemieten) gekommen. Während die Kategorie-Mietzinse im letzten Jahr dreimal erhöht worden sind, erfolgte die Erhöhung für 2023 (nur) im Juni bzw. Juli.

Für den Gruppenantrag müssen die amtlichen Formulare verwendet werden

Für die Aufnahme eines Gruppenmitglieds in die steuerliche Unternehmensgruppe wird § 9 KStG folgend vorausgesetzt, dass der Gruppenantrag nachweislich vor Ablauf jenes Wirtschaftsjahres jeder einzubeziehenden inländischen Körperschaft unterfertigt wird, für das die Zurechnung des steuerlich maßgebenden Ergebnisses erstmals wirksam sein soll.

Elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes („EVI“)

Nach der Einstellung der Printausgabe der Wiener Zeitung und dem Umstand, dass das Amtsblatt der Wiener Zeitung nicht mehr in physischer Form erscheint, wurde für veröffentlichungspflichtige Informationen bei der Wiener Zeitung die elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes („EVI“) eingerichtet (https://www.evi.gv.at/). Zielsetzung von EVI ist mitunter, Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen im Sinne eines digitalen „schwarzen Bretts“ einen zentralen und kostenfreien Zugang zu relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen – jederzeit und ohne Einschränkungen. Die mehr als 380 bestehenden Veröffentlichungs- bzw. Bekanntmachungspflichten in der Wiener Zeitung bzw. im Amtsblatt der Wiener Zeitung bleiben daher aufrecht – dies betrifft auch die Verpflichtung zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses von großen Aktiengesellschaften nach § 277 Abs. 2 UGB. Seit 1. Juli 2023 muss die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse auf EVI erfolgen.

Ende der Steuerschuld kraft Rechnungslegung bei Umsätzen an Endverbraucher:innen?

Der EuGH hatte im Jahre 2022 einen Fall aus Österreich zu beurteilen (Rs C-378/21, P-GmbH vom 08.12.2022), bei dem es um eine Betreiberin eines Indoor-Spielplatzes ging. Im Jahr 2019 unterwarf die Betreiberin, die P-GmbH, die Eintrittsgelder irrtümlich dem Normalsteuersatz von 20 %, anstatt den ermäßigten Steuersatz von 13 % anzuwenden. Auf den Registrierkassenbelegen wurden 20 % Umsatzsteuer ausgewiesen und diese Steuer wurde auch an das Finanzamt bezahlt. Als die P-GmbH diesen Fehler erkannte, forderte sie vom Finanzamt die zu viel bezahlte Umsatzsteuer (7 %) zurück. Das Finanzamt hatte die Rückzahlung verweigert, da es der Ansicht war, durch die Registrierkassenbelege entstand eine Steuerschuld kraft Rechnungslegung.

Ausweitung der steuerlichen Spendenbegünstigungen geplant

Anfang Juli 2023 wurden in einem Ministerratsvortrag geplante Änderungen im Zusammenhang mit der
Ausweitung der steuerlichen Spendenbegünstigung präsentiert. Dabei sollen die steuerlichen
Spendenbegünstigungen sowohl erweitert als auch maßgeblich vereinfacht werden. Nachfolgend sind die
wesentlichen Eckpunkte der geplanten Änderungen überblicksmäßig dargestellt.

Kein Ende bei der Erhöhung des Basiszinssatzes

Durch die jüngst von der Europäischen Zentralbank im Kampf gegen die Inflation beschlossene, erneute Erhöhung des Leitzinssatzes um 0,25 Prozentpunkte ergeben sich Anpassungen beim Basiszinssatz (nunmehr 3,38 %), welcher wiederum als mehrfacher Referenzzinssatz dient. Die entsprechenden Jahreszinssätze sind nachfolgend dargestellt. Sofern die genannten Zinsen einen Betrag von 50 € nicht erreichen, werden sie nicht festgesetzt.

Umstellung von Handy-Signatur auf ID Austria

Für bisherige Nutzer:innen der Handy-Signatur bzw. der Bürger:innenkarte – etwa für Dienstgeber:innen – kommt es zur notwendigen Umstellung auf die ID Austria. Einer jüngsten ÖGK-Information folgend können relevante e-Services der ÖGK wie z.B. WEBEKU, ELDA oder die e-Zustellung weiterhin nur mithilfe der ID Austria
in Anspruch genommen werden. Positiver ausgedrückt bietet die ID Austria Zugang zum gesamten Angebot an digitalen Services der Sozialversicherung, Verwaltung und Wirtschaft. Konkret können mit der ID Austria (mit Vollfunktion) „Digitale Behördenservices“, das „Elektronische Postamt“, die „Elektronische Unterschrift“ und „Digitale Ausweise“ (damit kann z.B. der Führerschein am Smartphone vorgewiesen werden) genutzt werden.

Sind Kosten zur Berechnung der Immobilienertragsteuer abzugsfähig?

Ein Steuerpflichtiger hatte im Jahr 2014 eine Liegenschaft (Miteigentumsanteil an einer Liegenschaft) aus dem
Privatvermögen verkauft und hatte hierauf die Immobilienertragsteuer abzuführen. Da es sich um ein
sogenanntes „Altgrundstück“ handelte, wurde die Berechnung unter Berücksichtigung der Pauschalmethode des
§ 30 Abs. 4 Z 2 EStG ermittelt, wonach die Anschaffungskosten mit 86 % des Veräußerungserlöses angesetzt
wurden. Wegen geringer Einkünfte im Veranlagungsjahr wurde für die Abfuhr der Steuer ein
Regelbesteuerungsantrag beantragt. Zudem wollte der Steuerpflichtige u.A. die Selbstberechnungskosten für
die Immobilienertragsteuer, welche von einem Notar berechnet wurde, von der Bemessungsgrundlage der
Immobilienertragsteuer abziehen. Für die Berechnung der Immobilienertragsteuer kam wegen der
Regelbesteuerung nicht der besondere Steuersatz, sondern der Tarifsteuersatz, zur Anwendung.

Stellt die Kürzung von All-In-Verträgen bei Elternteilzeit eine Diskriminierung dar?

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat bereits in der Vergangenheit festgestellt, dass Überstundenpauschalen bei
Elternteilzeit gestrichen werden dürfen. Auch All-in-Gehälter dürfen reduziert werden, sofern der Entgeltteil
für die Leistung von Mehr- und Überstunden rechnerisch abgegrenzt werden kann. Ein Betriebsrat versuchte
nun gegen diese Rechtsprechung mit der Argumentation vorzugehen, dass eine Kürzung der All-in-Gehälter eine
Diskriminierung darstellt.

Start-up-Paket fördert Innovationen und erleichtert Gründungen

Das Ende Mai 2023 von BMF und BMJ präsentierte „Start-up-Paket“ hat zum Ziel, unternehmerische Innovation
und Risikobereitschaft durch flexiblere Rahmenbedingungen im Gesellschafts- und im Steuerrecht zu fördern.
Aktuell liegt es als Ministerialentwurf vor und beinhaltet insbesondere das Konzept der flexiblen Kapitalgesellschaft, die Senkung des Mindeststammkapitals einer GmbH und die Möglichkeit zur Start-up-
Mitarbeiterbeteiligung.