Mit der Novelle zur Liebhabereiverordnung wurden die Prognosezeiträume um ganze 5 Jahre verlängert. Das bedeutet: Mehr Zeit, um aus deiner Vermietung einen steuerlich relevanten Überschuss zu erzielen – und weniger Risiko, dass das Finanzamt dein Projekt als „Liebhaberei“ einstuft.
Was das konkret heißt:
Kleine Vermietung: Jetzt 25 statt 20 Jahre
Große Vermietung: Jetzt 30 statt 25 Jahre
Aber Achtung: Die neuen Regeln gelten nur für Aufwendungen ab 01.01.2024. Wer vorher gestartet hat, bleibt im alten System!