Bei befristeter Auslandstätigkeit entscheidet nicht der Arbeitsort, sondern der Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen, ob Sie in Österreich steuerpflichtig bleiben.
Das BFG stellte klar:
Auch wenn die ganze Familie mitkommt – Wohnsitz, Schulplanung, Bankverbindungen & familiäre Nähe können zur unbeschränkten Steuerpflicht in Österreich führen.
Heißt konkret: US-Gehalt = in Österreich zu versteuern (unter Anrechnung der US-Steuer).