In Krisenzeiten steigt die Verantwortung für GmbH-Geschäftsführer enorm. Wussten Sie, dass Sie für Steuerschulden haften können, selbst wenn diese vor der Insolvenz entstanden, aber erst danach festgestellt wurden?
Das Bundesfinanzgericht hat dies bestätigt – und die Anforderungen sind hoch:
-Sorgfältige Nachweise über fehlende Mittel
-Gleichbehandlung aller Gläubiger
-Lückenlose Dokumentation
Fehlt nur einer dieser Punkte, droht persönliche Haftung!