Der VwGH sagt: Ja, grundsätzlich möglich!
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat in einer aktuellen Entscheidung klargestellt: Die pauschale Annahme, dass ein beruflich genutzter Laptop mindestens 40 % privat verwendet wird, ist nicht in Stein gemeißelt.
Im konkreten Fall wurde sogar eine 95 % berufliche Nutzung als glaubhaft möglich erachtet – sofern die Argumente und Nachweise stimmen!
Was heißt das für dich?
- Wer seinen Laptop fast ausschließlich beruflich nutzt – z. B. wegen spezieller Anforderungen oder Einschränkungen – kann dies unter Umständen steuerlich besser geltend machen.
- Der pauschale Ansatz aus den Lohnsteuerrichtlinien ist nicht unumstößlich – entscheidend ist die tatsächliche Nutzung.