Der VwGH hat entschieden: Mitarbeiter:innenrabatte dürfen auch an ehemalige Arbeitnehmer:innen in Pension steuerfrei gewährt werden – kein Ausschluss nur wegen Ruhestand! 💸✨
Das bedeutet: Wer früher für ein Unternehmen gearbeitet hat, kann weiterhin von attraktiven Rabatten profitieren – steuerfrei, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. 🏦✅
🔍 Mehr dazu: Rabatte bis 20 % unbegrenzt steuerfrei – darüber hinaus bis max. 1.000 € pro Jahr!
💬 Fairness zählt – ob aktiv oder pensioniert!