Mit Erkenntnis vom 26.11.2024 (Ro 2023/15/0011) bringt der VwGH Klarheit:
👉 Auch eine geringfügige Privatnutzung kann den verlängerten Berichtigungszeitraum von 19 Jahren auslösen (§ 12 Abs 10a UStG).
👉 Das gilt weiterhin für Altliegenschaften (Anschaffung vor 1.4.2012).
👉 Im aktuellen Fall: Ferienhaus 2007 angeschafft, später auch privat genutzt – Verkauf 2016 steuerfrei – Vorsteuerkorrektur über 19 Jahre war rechtens.
⚠️ Steuerfalle für Vermieter:innen & Immobilienbesitzer:innen!
➡️ Dokumentiere deine Nutzungsabsicht sorgfältig – auch kleine Privatanteile können große steuerliche Folgen haben.