Die „neue“ Mitarbeiter:innenprämie 2025 ermöglicht steuerfreie Zulagen & Boni bis zu 1.000 € pro Mitarbeiter:in – aber nur unter klaren Voraussetzungen.
Das BMF hat nun konkretisiert, wann eine sachliche, betriebsbezogene Differenzierung vorliegt und wann nicht.
✔️ Zulässige Differenzierungen laut BMF:
• Leistung (Performance, Zielerreichung)
• Abteilung / Funktion (z.B. Vertrieb, Kundenkontakt)
• Arbeitszeit (VZ/TZ)
• Arbeitsbedingungen (z.B. Schichtdienst)
• Betriebszugehörigkeit & Qualifikation
❌ Nicht zulässig:
• Höhere Lebenserhaltungskosten am Standort
• Soziale Kriterien (Alter, Alleinerzieher:in, langer Arbeitsweg etc.)
Wichtig: Die Prämie muss zusätzlich sein – keine regulären Boni, keine vereinbarten Leistungszahlungen.
➡️ Steuerfrei = nur lohnsteuerfrei (SV-Beiträge + Kommunalsteuer & DB/DZ fallen an).
➡️ Auszahlung möglich bis 15.02.2026.