Mit dieser Frage beschäftigte sich das Bundesfinanzgericht in einer aktuellen Entscheidung.
Ein Steuerpflichtiger verkaufte ein Grundstück mit 1.311 m².
Nach der Rechtsprechung sind jedoch nur 1.000 m² als Bauplatz von der Hauptwohnsitzbefreiung umfasst.
Im konkreten Fall ergab sich:
📉 Verlust aus Gebäude + 1.000 m²
📈 Gewinn aus den restlichen 311 m²
Die spannende Frage:
Ist der Verlust steuerbefreit – oder kann er mit dem Gewinn verrechnet werden?
⚖️ Das BFG entschied:
Die Hauptwohnsitzbefreiung soll nur positive Veräußerungsgewinne steuerfrei stellen.
➡️ Verluste fallen daher nicht unter die Befreiung
➡️ und können mit steuerpflichtigen Gewinnen verrechnet werden
📌 Eine Revision beim VwGH wurde bereits eingebracht – die endgültige Entscheidung bleibt daher abzuwarten.
💡 Unser Tipp:
Bei Immobilienverkäufen kann die Grundstücksgröße steuerlich entscheidend sein.